Startseite
Kontakt
Impressum
Inhaltsverzeichnis

Studierendenwerk Hamburg

Definition 'Studierendenwerk Hamburg'

Zuständig für die sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Belange der Studierenden. Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und betreibt Mensen, Cafeterien, Wohnanlagen und -häuser, Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Studienfinanzierung usw.





Artikel drucken
Lesezeichen setzen

Erneute FAQ Suche