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Studienbebühren in Hamburg werden aufgehoben

Der Hamburger Senat hat beschlossen, die Studiengebühren zum Wintersemester 2012/13 aufzuheben.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat einen Gesetzentwurf des Senats beschlossen, der vorsieht, die allgemeinen Studiengebühren in Hamburg zum 1. Oktober 2012 aufzuheben. Die entfallenden Einnahmen werden den Hochschulen in Höhe der bisherigen Einnahmen vollständig kompensiert. Sie erhalten ab dem Jahr 2013 zusätzlich 37,8 Millionen Euro jährlich. Des Weiteren erhält das Studierendenwerk Hamburg - ebenfalls ab 2013 - einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Für die verbleibenden Monate des Wintersemesters 2012/13 erhalten die Hochschulen im Haushaltsjahr 2013 einmalig 8,95 Millionen Euro zusätzlich.

Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Mit der Abschaffung der Studiengebühren beseitigen wir eine finanzielle Barriere für den Hochschulzugang. Studiengebühren sind sozial ungerecht und in Deutschland mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Das bisherige Modell hat die Situation insbesondere für Studierende mit Kindern, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zusätzlich verschärft und hätte langfristig zu äußerst hohen Verwaltungskosten geführt. Wir haben jetzt eine sehr großzügige und faire Regelung für die Hochschulen gefunden, die ihnen Verlässlichkeit und Planbarkeit bietet. Für den Gesamthaushalt sind die insgesamt 39 Millionen Euro ein gewaltiger finanzieller Kraftakt. Wir sind es den jungen Menschen in Deutschland aber schuldig, ihnen ein qualitativ hochwertiges und gebührenfreies Studium zu bieten."

Die Gesamtsumme von 39 Millionen ergibt sich aus drei Teilbeträgen:

  1. den durchschnittlichen Einnahmen aus Studiengebühren in den Jahren 2009 und 2010 in Höhe von 34,1 Millionen Euro. Zugrundegelegt wurden vier Semester stabiler Einnahmeentwicklung vom Sommersemester 2009 bis einschließlich Wintersemester 2010/11.
  2. dem Durchschnittsbetrag der Ausgleichzahlungen an die Hochschulen für die Absenkung der Studiengebühren von 500 Euro auf 375 Euro pro Semester in Höhe von 2,9 Millionen Euro. Basis sind auch hier die durchschnittlichen Zahlungen in den Jahren 2009 und 2010.
  3. einer über die gesamte Laufzeit angenommene Kostenpauschale für die Verwaltung der Studiengebühren bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) bis zum Jahr 2026 in Höhe von 2,0 Millionen Euro.
Die 37,8 Millionen Euro Kompensation werden auf der Grundlage des Anteils der Studierenden einer Hochschule an der Gesamtzahl der Studierenden der öffentlichen staatlichen Hochschulen verteilt und sollen den normalen Hochschulbudgets zusätzlich zugeführt werden. Da die aus den normalen Hochschulbudgets finanzierte sächliche und personelle Ausstattung grundsätzlich auch kapazitätswirksam werden kann, sieht der Gesetzentwurf daher eine Bestimmung vor, wonach Budgetanteile, die für die Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre gewidmet sind, kapazitätsneutral bleiben sollen.

Mit der Zuweisung von 1,2 Millionen Euro an das Studierendenwerk korrigiert der Senat einen Senatsbeschluss des Jahres 2010. Entgegen der kompletten Streichung des Zuschusses erhält das Studierendenwerk ab 2013 wieder die Hälfte des ursprünglichen Ansatzes. Damit entfällt für das Studierendenwerk die Notwendigkeit, die Mensapreise und den Semesterbeitrag weiter zu erhöhen.

Zukünftig tragen die Hochschulen die Kosten der WK und erhalten deshalb den pauschalen Betrag von der Stadt zugewiesen. Real bedeutet dies sogar eine leichte Dynamisierung der Zuweisung, da die Kosten für die Verwaltung der Studiengebühren im Laufe der Jahre sinken werden, der Zuweisungsbetrag aber konstant bei 2 Millionen Euro bleibt.


Bitte beachten Sie: im Sommersemester 2012 gilt noch die bisherige Rechtslage:

An den folgenden staatlichen Hamburger Hochschulen werden noch bis zum WS 2012/13 von allen Studierenden in Diplom-, Magister-, Staatsexamens, Bachelor- sowie konsekutiven und nicht-konsekutiven Master-Studiengängen Studiengebühren in Höhe von 375 Euro pro Semester erhoben:

  • Universität Hamburg,
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften,
  • Technische Universität Hamburg-Harburg,
  • HafenCity Universität,
  • Hochschule für bildende Künste sowie
  • Hochschule für Musik und Theater


Den Verwendungsbericht zur Verwendung der Studiengebühren der Jahre 2008-2009 und den Verwendungsberichte zur Verwendung der Studiengebühren der Jahre 2009 bis 2010 finden Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download.

 

Die bisher erhobenen Gebühren für Langzeitstudierende und Studierende, die außerhalb der Metropolregion gemeldet sind, entfallen damit.

 

Semesterbeitrag und Studiengebühren werden getrennt gezahlt

Die Studierenden leisten zwei getrennte Zahlungen: Zunächst erfolgt mit der Einschreibung zum Studium bzw. der Rückmeldung die Zahlung des Semesterbeitrages (für das HVV-Semesterticket, das Studierendenwerk und die Verfasste Studierendenschaft) sowie des Verwaltungskostenbeitrages, die wie bisher erhoben werden. Der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Immatrikulation.

Zeitlich versetzt werden dann die Studiengebührenbescheide an die immatrikulierten Studierenden versandt. Sie enthalten das Zahlungsziel 15.6. (Sommersemester) bzw. 15.12. (Wintersemester). Diese Termine liegen später im Semester, um Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Finanzierung der Studiengebühren sicherzustellen.

Ausnahmen

Grundsätzlich gilt, dass alle Studierenden gebührenpflichtig sind.

Es gibt aber Ausnahmen. Den Umfang und die Bedingungen für Ausnahmen in der Gebührenpflicht entnehmen Sie bitte den aktuellen Gesetzestexten, die Sie einfach über die am Ende der Seite folgenden Verlinkungen erreichen können.





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(Änderungsdatum: 12.03.12)